Einzelausbildung

Die Einzelausbildung


Die Anforderungen der Einzelausbilder sind leider sehr unterschiedlich. Einige verlangen ständige Präsenz, andere nur gelegentliches Vorbeischauen. Man sollte von Anfang an darauf achten, daß die Einzelausbildung nicht mehr als zwei, höchstens drei Tage pro Woche in Anspruch nimmt. Nur so verbleibt genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung der Arbeitsgemeinschaft und die von Anfang an notwendige Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen.


Den Einzelausbilder für die Strafrechts-, Verwaltungsrechts-, Anwalts- und Wahlstation kann man sich durchaus vorher aussuchen. Zweckmäßig sind Erkundigungen bei "erfahrenen" Referendaren und rechtzeitige persönliche Vorsprache. In jedem Fall sollte vorab mit dem Einzelausbilder abgesprochen werden, was dieser verlangt. Dabei sollte man deutlich machen, dass auch die Vor- und Nacharbeitungszeit hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften sowie die Teilnahme am Klausurenkurs nicht zu kurz kommen dürfen. Da sich viele Einzelausbilder dies nicht vergegenwärtigen, hilft unter Umständen ein Hinweis auf die Informationsbroschüre des Justizministeriums, die Ihr bei der Einstellung bekommen habt, in der klare Obergrenzen hinsichtlich der einzelnen Leistungen festgelegt sind (z.B. nicht mehr als sechs Urteilsentwürfe in der Zivilstation). In jedem Fall sollte man das eigene Interesse an der Ausbildung hervorheben.